Mietbedingungen, Hausordnung und Nutzungshinweise
Freizeitheim Forsthaus am Dünsberg · Stand: 01.05.2026 · Version 2026-05-01
1.Zweck und Nutzung dieses Dokuments
Dieses Dokument bündelt die für eine Belegung relevanten Informationen für das Freizeitheim Forsthaus am Dünsberg. Es dient der Vorbereitung, der Durchführung und der ordentlichen Abreise einer Gruppenbelegung.
Die Inhalte sind für die verantwortliche Gruppenleitung bestimmt. Die Gruppenleitung sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden die für sie relevanten Regeln kennen und einhalten.
Verhältnis zur Buchungsbestätigung
Bei Abweichungen zwischen den hier gezeigten Inhalten und der für eine konkrete Buchung versendeten Buchungsbestätigung gilt die jeweils versendete Buchungsbestätigung.
2.Schnellüberblick für die Gruppenleitung
| Thema | Wichtige Regelung |
|---|---|
| Belegung | Das Freizeitheim bietet Übernachtungsmöglichkeiten für maximal 37 Personen. Die konkrete Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. |
| Nutzung | Die Nutzung erfolgt durch geschlossene Gruppen unter verantwortlicher Leitung. Ausnahmen entscheidet der Forsthausausschuss. |
| Verantwortung | Die verantwortliche Gruppenleitung haftet für eine sachgemäße Nutzung, für Schäden während der Belegung und für die Einhaltung der Regeln. |
| Bettwäsche | Betten dürfen nur mit mitgebrachter Bettwäsche genutzt werden. Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig. |
| Rauchen | Rauchen ist im Forsthaus einschließlich Veranda strengstens verboten. |
| Alkohol | Bei Jugendgruppen gilt ein striktes Alkoholverbot im Haus und auf dem Gelände. Für andere Gruppen gelten die Regelungen der Hausordnung und das Jugendschutzgesetz. |
| Parken | Das Parken auf Waldwegen außerhalb des eingezäunten Innenhofs ist nicht gestattet. Besucher nutzen den Parkplatz an der Obermühle. |
| Lagerfeuer | Lagerfeuer sind nur an der vorgesehenen Feuerstelle auf der unteren Wiese und nur unter Einhaltung der Auflagen erlaubt. |
| Müll | Mülltrennung ist verbindlich. Vollständig erkaltete Asche gehört in die schwarze Restmülltonne. |
| Abreise | Die Abreisecheckliste ist abzuarbeiten. Die Gruppenleitung muss bei der Endkontrolle anwesend sein. |
3.Ansprechpartner und Grundsätze
| Bereich | Hinweis |
|---|---|
| Belegung | E-Mail: belegung@freizeitheim-forsthaus.de |
| Allgemeine Anfragen | E-Mail: info@freizeitheim-forsthaus.de |
| Hausabnahme und Notfälle | Kontaktdaten gemäß aktueller Buchungsbestätigung. |
| Vorgefundene Schäden | Bitte sofort bei Ankunft dokumentieren und der zuständigen Kontaktperson melden. |
Die Gruppenleitung prüft bei Ankunft den ordnungsgemäßen Zustand des Hauses. Vorgefundene Schäden oder ein unsauberer Zustand sind unverzüglich zu melden. Unterbleibt die Meldung, kann die verantwortliche Gruppe im ungeklärten Schadensfall haftbar gemacht werden.
Die Heimverwaltung und die Mitarbeitenden der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Frankfurt-Höchst haben das Recht, das Haus während der Belegung in Augenschein zu nehmen und eventuelle Schäden festzustellen.
4.Mietbedingungen
Die folgenden Mietbedingungen sind Bestandteil der Buchungsbestätigung und regeln die Nutzung des Freizeitheims.
Das Freizeitheim ist eine Einrichtung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Frankfurt-Höchst, zugehörig zum Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR. Es bietet Übernachtungsmöglichkeiten für maximal 37 Personen.
Das Haus kann nur von geschlossenen Gruppen unter verantwortlicher Leitung genutzt werden. Für die Gruppe muss eine Bundesgemeinde, ein Bundeswerk, eine andere christliche Kirchengemeinde oder ein anderes christliches Werk die Haftung übernehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Forsthausausschuss.
Eine Belegung ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und bestätigter Buchung möglich. Bei der Anmeldung sind Terminwunsch, voraussichtliche Teilnehmerzahl und verantwortliche Gruppenleitung anzugeben.
Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Bei Beginn der Vermietung prüft die verantwortliche Person den ordnungsgemäßen Zustand des Hauses. Vorgefundene Schäden oder ein unsauberer Zustand sind unverzüglich zu melden.
Die verantwortliche Gruppe haftet für alle während der Belegung entstandenen Schäden gegenüber etwaigen Geschädigten uneingeschränkt.
Die Gruppenleitung ist für eine sachgemäße und pflegliche Benutzung des Hauses und seiner Einrichtung verantwortlich.
Eine Erstausstattung ist im Haus vorhanden: Toilettenpapier sowie Müllbeutel für die Papierkörbe in den Zimmern und für die Abfallbehälter in der Küche. Weiteres Material ist bei Bedarf von der Gruppe selbst mitzubringen – bitte direkt bei Ankunft kommunizieren.
Vor der Abreise sind Räume, Flure und Veranda gemäß Abreisecheckliste zu reinigen. Tische und Stühle sind wie vorgefunden zu stapeln.
Tischtennisraum, Stuhllager, Hof und Grundstück sind sauber und geordnet zu hinterlassen. Abfall ist vollständig zu beseitigen.
Bei Nutzung der Feuerstelle ist diese zu säubern. Vollständig erkaltete Asche wird in der schwarzen Restmülltonne entsorgt.
Eine beauftragte Endreinigung ersetzt nicht die Pflichten zur ordentlichen Rückgabe, zur Müllentsorgung, zum Aufräumen des Außenbereichs und zur Vorbereitung der Endkontrolle.
Am Ende der Vermietung findet eine Endkontrolle durch die beauftragte Person statt. Die Gruppenleitung muss anwesend sein. Den Anweisungen der beauftragten Person ist zu folgen.
Das Haus ist mit einer Flüssiggas-Heizungsanlage versehen. Die Bedienungsanleitung im Erdgeschoss ist zu beachten. In der kalten Jahreszeit sind die Heizkörper bei Abreise auf Position 1 zu stellen.
Für vergessene oder abhandengekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
5.Hausordnung
Aus hygienischen Gründen sind die Betten ausschließlich mit mitgebrachter Bettwäsche zu benutzen. Schlafsäcke sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann Bettwäsche gegen Entgelt ausgeliehen werden.
Das Rauchen im Haus einschließlich Veranda ist aus Brandschutzgründen strengstens untersagt.
Bei Jugendgruppen gilt ein striktes Alkoholverbot im Haus und auf dem Gelände. Darüber hinaus gilt uneingeschränkt das Jugendschutzgesetz.
Bei Gruppen, die nicht als Jugendgruppen reisen, wird gemäßigter Alkoholgenuss mit weniger als 17 Volumenprozent geduldet. Alkohol mit mehr als 18 Volumenprozent ist untersagt. Die Verantwortung für Kontrolle und Einhaltung liegt bei der verantwortlichen Gruppenleitung.
Bilder, Poster, Plakate, Aufkleber und ähnliche Gegenstände dürfen nicht an Türen und Wänden angebracht werden, wenn dadurch Klebstoffreste oder Beschädigungen entstehen können.
Stühle und Tische aus dem Haus dürfen nicht in der Außenanlage verwendet werden. Für den Außenbereich sind die dafür vorgesehenen Stühle, Tische und Bierzeltgarnituren aus dem Stuhllager im Schuppen zu verwenden.
Bei Tagesausflügen sowie nachts sind alle Türen der unteren Etage und die Fenster in der Veranda zu verschließen.
Die gegenüberliegende Wiese ist bis zur oberen Mitte von der Gemeinde gepachtet und kann zum Spielen genutzt werden.
Das Haus liegt am Waldrand in einem Natur- und Wasserschutzgebiet. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten. Das Verlassen der Wege im Landschaftsschutzgebiet ist untersagt.
Nachtgeländespiele und Nachtwanderungen dürfen Tiere im Wald nicht in ihrer Ruhe stören.
Die Auflagen zum Abbrennen von Lagerfeuern sind Bestandteil der Hausordnung.
Die Gruppenleitung hat diese Hausordnung zu Beginn des Aufenthalts unter den Teilnehmenden bekannt zu machen.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann Hausverbot erteilt werden.
Für den Mietzeitraum muss eine Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person oder der dahinterstehenden Organisation bestehen.
6.Anreise und Parken
Wichtiger Hinweis des Forstamts
Das Parken von Fahrzeugen auf den Waldwegen außerhalb des eingezäunten Innenhofs des Forsthauses ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt werden. Besucher nutzen den Parkplatz an der Obermühle.
Bitte informieren Sie Ihre Gruppe bereits vor der Anreise über die Parkregelung. Fahrzeuge dürfen die Waldwege nicht blockieren und nicht außerhalb der erlaubten Flächen abgestellt werden.
Planen Sie Anreise, Ausladen und Abholung so, dass möglichst wenige Fahrzeuge zum Haus fahren und der Aufenthalt auf den Zufahrtswegen kurz bleibt.
7.Checkliste bei der Ankunft
Die folgenden Punkte sollten direkt nach Ankunft von der Gruppenleitung geprüft oder delegiert werden.
Eine Erstausstattung ist im Haus vorhanden: Toilettenpapier sowie Müllbeutel für die Papierkörbe in den Zimmern und für die Abfallbehälter in der Küche. Weiteres Material ist bei Bedarf von der Gruppe selbst mitzubringen – bitte direkt bei Ankunft kommunizieren.
Küche
- Kühlschränke und Gefrierschrank anstellen.
- Abfalleimer immer mit Müllbeutel versehen.
- Mülltrennung von Beginn an erklären: Wertstoff, Papier, Restmüll und Glas getrennt sammeln.
- Gasherd, Kippbratpfanne und Konvektomat nur gemäß Gas-Anleitung in Betrieb nehmen.
Warmwasser und Sanitär
- Zentrale Warmwasserversorgung beachten.
- Zimmer 2 und Zimmer 17 haben Einzel-Boiler unter dem Waschbecken.
- Mülleimer in Toiletten und Duschen mit Müllbeuteln versehen.
Zimmer
- Papierkörbe mit Müllbeuteln versehen.
- Bettnutzung nur mit Bettwäsche erklären. Schlafsäcke sind nicht zulässig.
Gemeinschaftsräume
- Merken, wie Tische und Stühle bei Ankunft gestapelt sind. Am Ende muss diese Ordnung wiederhergestellt werden.
- Stühle und Tische für draußen befinden sich im Schuppen. Tagesraumstühle und Tagesraumtische bleiben im Haus.
Außenbeleuchtung und sonstige Hinweise
- Zeitschaltuhr und Lichtschalter für die Außenbeleuchtung beachten.
- Wolldecken sind ausschließlich für innen gedacht und nicht für draußen.
- Bei Toilettenspülungen ausreichend lange den Spülknopf halten, da es sich um eine Wassersparen-Einrichtung handelt.
- Türen und Wände nicht bekleben und keine Pins einstecken. Nur rückstandslos entfernbares Klebeband verwenden.
8.Küche und Gasbetrieb
Gasherd, Kippbratpfanne und Konvektomat werden mit Gas betrieben. Damit die Geräte funktionieren, müssen die folgenden Schritte vollständig ausgeführt werden.
- Gelben Schalter am Gasherd senkrecht stellen.
- Weißen Schalter unter dem Gasherd senkrecht stellen. Er befindet sich dort, wo die großen Pfannen und Bräter stehen.
- Beide Schalter über dem hinteren Spülbecken anschalten.
- Kontaktschalter durch Kippen des linken Küchenfensters aktivieren.
- Drucktaster seitlich an der Dunstabzugshaube kurz drücken. Die Lampe leuchtet und das Abzugsgeräusch ist zu hören.
Wenn der Konvektomat nicht heizt
Wenn diese fünf Punkte übersehen wurden, heizt der Konvektomat nicht und im Display erscheint die Anzeige rES. Zum Löschen der Anzeige bitte den Reset-Schalter unten links betätigen und das Gerät neu starten.
Alle Anleitungen für die Küchengeräte befinden sich gegenüber der Küche im Leiterzimmer, rechte Schreibtischseite.
9.Bildanleitung Gasbetrieb

10.Mülltrennung und Abfallentsorgung
Bitte achten Sie während des gesamten Aufenthalts auf saubere Mülltrennung. Die Tonnen sind nach der Nutzung wieder unter den Deckelschutz zu rollen, damit sie nachts nicht von Waschbären geöffnet werden.
| Abfallart | Entsorgung |
|---|---|
| Papier und Pappe | Kartons flach schneiden beziehungsweise zerkleinern und direkt in die blauen Altpapiertonnen geben. |
| Restmüll | Nur in geschlossenen Müllsäcken in die schwarze Restmülltonne geben. Säcke vor dem Verschließen andrücken, damit Luft entweicht. |
| Wertstoffe | Plastik, Weißblech, Aluminium und Verbundmaterial in geschlossenen Säcken in die gelbe Tonne geben. |
| Asche | Nur vollständig erkaltete Asche in die schwarze Restmülltonne geben. Keine heiße oder glühende Asche entsorgen – Brandgefahr. |
| Glas | Leere Gläser und Glasflaschen im Korb auf dem Schuhregal in der Veranda sammeln oder selbst im Glascontainer entsorgen. |
Nach der Entsorgung
Mülltonnen wieder unter den Deckelschutz rollen.
11.Lagerfeuer
Besondere Lage im Natur- und Wasserschutzgebiet
Das Gelände liegt mitten in einem Natur- und Wasserschutzgebiet. Die Genehmigung für offenes Feuer ist an Auflagen gebunden. Bei Nichtbeachtung kann die Genehmigung widerrufen werden.
- Feuer darf nur auf der vorgesehenen Feuerstelle auf der unteren Wiese gemacht werden.
- Die Höhe des Holzstapels darf 1,00 Meter nicht überschreiten.
- Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden.
- Der Feuerlöscher aus dem Stuhllager im Schuppen ist bei Beginn des Lagerfeuers in der Nähe der Feuerstelle zu deponieren und nach Ende zurückzubringen.
- Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die Personen gefährden oder starke Rauch- und Geruchsbelästigung verursachen.
- Vor dem Verlassen der Brennstelle ist sicherzustellen, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
- Nach dem Aufenthalt ist die Feuerstelle durch die Gruppe zu reinigen. Dazu ist die Metallschaufel aus dem Stuhllager zu verwenden. Vor der Reinigung ist erneut sicherzustellen, dass Feuer und Glut vollständig ausgeglüht sind.
- Vollständig erkaltete Asche wird in die schwarze Restmülltonne entsorgt. Heiße oder glühende Asche darf nicht entsorgt werden – Brandgefahr.
- Bei kritischer Witterung, insbesondere bei langer Trockenheit, sind die Stufen der Waldbrandgefahr zu prüfen. Bei erhöhter Gefahr ist auf ein Lagerfeuer zu verzichten.
- Die verantwortliche Leitung haftet für Schäden, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung des Lagerfeuers ergeben.
12.Abreise und Endkontrolle
Vor der Abreise ist das Haus so vorzubereiten, dass die Endkontrolle zügig durchgeführt werden kann. Die Gruppenleitung muss bei der Endkontrolle anwesend sein.
Bitte melden Sie bei der Endkontrolle alle vorgefundenen oder während des Aufenthalts entstandenen Schäden. Die Entscheidungen und Anweisungen der beauftragten Person bei der Hausabnahme sind verbindlich.
Wichtig zur Endreinigung
Auch wenn eine Endreinigung beauftragt wurde, bleiben Aufräumen, Müllentsorgung, Ordnung im Außenbereich, Feuerstelle, Möbelordnung und die Vorbereitung der Endkontrolle Aufgabe der Gruppe.
13.Abreisecheckliste zum Abhaken
Zimmer
- Zudecke und Kopfkissen ordentlich auf jedes Bett legen.
- Reste, Krümel und persönliche Gegenstände vollständig entfernen.
- Papierkörbe entleeren und bei Bedarf feucht auswischen.
- Fußboden durchfegen.
Flure und Treppen
- Treppen und Flure durchfegen.
Tagesräume
- Tische und Stühle säubern und wie bei Ankunft vorgefunden stapeln.
- Eigene Freizeit-Informationen entfernen, zum Beispiel Programm, Küchendienst oder Zimmerbelegung.
- Fußboden durchfegen.
Toiletten und Duschen
- Mülleimer entleeren und bei Bedarf feucht auswischen.
Veranda
- Fußboden durchfegen.
Hof, Garten und Schuppen
- Abfall vollständig beseitigen.
- Tischtennisraum säubern und durchfegen.
- Grill und Lagerfeuer säubern, vollständig erkaltete Asche in die schwarze Restmülltonne geben.
Küche
- Kippbratpfanne außen und innen säubern, Bratfläche mit Öl auswischen.
- Spülmaschine und Combi-Dämpfer nach Reinigungsprogramm offen lassen.
- Stecker für Kühlschränke abziehen und Türen offen stehen lassen.
- Mülleimer leeren.
- In der kalten Jahreszeit Heizung auf Stufe 1 stellen.